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Fachbetrieb
für baumfachliche Baubegleitung
in Köln & Umgebung
baumfachliche baubegleitung Um Schäden an Bäumen durch Bautätigkeiten zu vermeiden, wurden Normen und Regelwerke erarbeitet, die den Erhalt von zu schützenden Gehölzen im Bereich von Baustellen
gewährleisten sollen.
Besondere Bedeutung haben hierbei die DIN-Norm 18920 (2014) sowie die Richtlinie RAS-LP 4 (1999). Die DIN 18920 und die RAS-LP4 sehen daher eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Bäume im Baustellenbereich vor – u.a. legen sie konkret Schutzbereiche fest.
Gerade im Bezug auf die Baumwurzeln, ist es wichtig bei der Festlegung der Schutzbereiche,sich immer am tatsächlichen Wurzelverlauf zu orientieren, denn gerade im städtischen Bereich weicht die Ausbildung des Wurzelsystems häufg von der Normalform ab. Bei Arbeiten im Wurzelbereich soll der Abstand vom Stammfuß dem Vierfachen des Stammumfangs, mindestens jedoch 2,50m betragen – andernfalls sind massive Beeinträchtigungen des Wurzelsystems vorprogrammiert. Eine im Sinne der langfristigen Baumerhaltung anzustrebende Schutzzone sollte mindestens der Kronentraufe des Baums zuzüglich 1,5m in alle Richtungen umfassen – so groß in etwa ist, vereinfacht dargestellt, der Wurzelbereich des Baumes.
Wir beraten Sie gerne vor Ort, um Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam eine situationsgerechte Lösung zu finden.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen in Köln & der weiteren Umgebung!