

der Fachbetrieb für
Baumfällung in Köln
& Umgebung
Baumfällungen werden meist erforderlich durch Veränderungen im Baumumfeld, aufgrund nicht geeigneter Baumarten, oder wenn die Stand- oder Bruchsicherheit eines Baums nicht mehr gegeben ist und auch durch weitere Baumpflegemaßnahmen langfristig nicht mehr erhalten werden kann.
Wir sind mit der Baumschutzsatzung der STADT KÖLN und auch der, der umliegenden Städte und Gemeinden vertraut. Bei Bedarf prüfen wir arten- und naturschutzrechtliche Belange und kümmern uns auch gerne für Sie um die entsprechende behördliche Baumfällgenehmigung.
Unsere fachliche Ausbildung und Erfahrung ermöglicht es uns, immer eine situationsgerechte Vorgehensweise zu wählen, um die Baumfällarbeiten effizient und schadenfrei durchzuführen. Zu unserem Angebot gehört die komplexe Fällung von Großbäumen, in beengter und schwer zugänglicher Kölner Hinterhoflage, genauso wie die Rodung ganzer Bauflächen für große Bauträger.
Wir beraten Sie gerne vor Ort, um Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam eine situationsgerechte Lösung zu finden. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen in Köln, Bergisch Gladbach, Hürth, Leverkusen, Frechen, Brühl, Pulheim, Wesseling & der weiteren Umgebung!
benötige ich eine BaumFällgenehmigung?
Wenn Sie Ihren geschützten Baum fällen oder durch Rückschnitt derart verändern möchten, dass hierdurch sein charakteristisches Aussehen oder das weitere Wachstum beeinträchtigt wird, benötigen Sie eine Erlaubnis nach der Baumschutzsatzung.
Aber Achtung: Die Bedingungen für die Pflicht einer Baumfällgenehmigung sind von Stadt zu Stadt, bzw. Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Mitunter gibt es gar keine Baumschutzsatzung, die eine Baumfällgenehmigung voraussetzen würde, andere Behörden wiederum haben sehr strenge Auflagen.
Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an uns wenden, wir beraten Sie gerne - die Strafen für Verstöße gegen die bestehende Baumschutzsatzung sind empflindlich.
wo finde ich die Baumschutzsatzung?
BaumFällgenehmigung?
Informationen zu der Baumschutzsatzung finden Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde, in der Regel finden Sie hier auch den Leitfaden zur Beantragung der Baumfällgenehmigung.
was geschieht nach der Baumfällung?
Nach der Baumfällung, bleibt ein Baumstumpf zurück. Dieser kann problemlos verbleiben, wo er zudem zahlreichen Lebewesen als Habitat dient. Doch nicht immer ist ein Baumstumpf im heimischen Garten erwünscht - dann sollte dieser entfernt werden.
Wir entfernen den Stumpf dann mit Hilfe einer Wurzelstockfräse. Dazu wird der Stumpf weggefräst, das verbleibende Wurzelwerk verrottet dann mit der Zeit.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Kunde den Wunsch hat, nach einer Fällung das Stammholz zu behalten. Wenn dies von Ihnen nicht gewünscht ist, entsorgen wir selbstverständlich alles was wir zu Boden bringen.